Mietzinsreduktion jetzt!

Sie war eine der umstrittensten Fragen der Corona-Session des National- und Ständerates: Was passiert mit den Geschäftsmieten? Viele KMU kämpfen derzeit mit der Mietlast. Wegen Corona steht ihr Betrieb still- Miete müssen sie trotzdem bezahlen. Vielen droht nun das Aus. Daran haben weder MieterInnen noch Vermietende ein Interesse. Es muss eine Lösung her- und zwar schnell! Auf nationaler Ebene ist vor Juni kein Entscheid zu erwarten. Eine der dringlichsten Fragen der Corona-Sondersession blieb unbeantwortet. Mit diesem Nicht-Entscheid riskiert der Nationalrat eine Konkurswelle. Sechs Kantone entschieden sich daher für eigene Modelle. Nicht so der Kanton Bern: Eine Regelung ist nicht in Sicht. Damit wälzt er einmal mehr die Verantwortung auf die Gemeinden ab. Gerade die Städte sind besonders betroffen, da die Attraktivität der Innenstadt von den vielen Beizen und kleinen Läden abhängt. Deshalb hat die Stadt Biel einen Runden Tisch einberufen. Letzte Woche trafen sich Interessenvertretungen der Mieterinnen und Mieter, der Vermietenden und der Stadt um eine Lösung zu erarbeiteten, die nun dem Kanton unterbreitet wird. Der Bieler Modell-Vorschlag sieht vor, dass während drei Monaten 50% der Miete zu Lasten des Eigentümers, 25% zu Lasten des Mieters und 25% zu Lasten des Kantons Bern gehen. Damit hat die Stadt Biel geschafft, was das nationale Parlament und der Kanton verpasst haben: Eine einfache, schnelle und paritätische Lösung zu finden. Diese muss nun vom Kanton flächendeckend übernommen werden! Es kann nicht sein, dass jede Gemeinde- ja eigentlich jeder Kanton- eine eigene Regelung finden muss. Das ist weder effizient noch sinnvoll und in niemandes Interesse. Dabei ist klar, dass die Mietzinsreduktionen die Kantons- und Gemeindekasse belasten werden. Aber sowohl Bund als auch Kanton haben ein Interesse an einer Lösung. Die drohende Konkurswelle belastete nicht nur die Arbeitslosenversicherung und allenfalls die Sozialhilfe, sondern hätte auch Steuerausfälle zur Folge. Der Bieler Vorschlag verursacht zwar Kosten, verhindert aber auch nur schwer vorhersehbare Folgekosten. Trotzdem: Der Bund muss seine Verantwortung gegenüber den Kantonen und den Bürgerinnen und Bürgern wahrnehmen. Es darf nicht sein, dass die Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen die Zeche für die Krise bezahlen. Und ein weiterer Abbau von öffentlichen Leistungen ist ebenso Tabu wie noch mehr Steuergeschenke. Zur Tilgung anfallenden Corona-Kosten könnten beispielsweise die Reserven der Nationalbank angezapft werden. Denn deren Gewinn gehört der Bevölkerung und sollte nun auch ihr zu Gute kommen. Damit könnten beispielsweise auch die Mietzinsreduktionen à la «Bieler Modell» berappt werden.

Erschienen im Bieler Tagblatt am 18.5.2020

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